Autoversicherung wechseln - Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung, kurz für Kfz-Haftpflichtversicherung, deckt Schadenersatzansprüche ab, die einer dritten Partei entstehen, wenn sich ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb befindet. Sie übernimmt die Kosten für Sachschäden ebenso wie die Kosten für Personenschäden.
Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung die Kfz-Versicherung als derart wichtig an, dass sie eine Pflichtversicherung darstellt. Autofahrer haben also gar keine Wahl: Wenn Sie ans Steuer von Ihrem
Auto wollen, müssen sie sich vorher versichern, sonst wird die Zulassung verweigert.
Immerhin: Die Entscheidung, welche Versicherung zu wählen ist, obliegt den Autofahrern.
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Wann wechseln?Ihre Kfz-Versicherung können Sie zwar nicht jederzeit wechseln, allerdings steht es jedem Autofahrer frei, fristgerecht zu kündigen oder das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
Fristgerecht kann die
Autoversicherung in der Regel immer zum 30. November eines Jahres gekündigt werden. Das Datum ergibt sich aus dem Ablaufdatum der Versicherung: Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31. Dezember aus und die Kündigung muss mit Frist von mindestens einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherte in verschiedenen Fällen, beispielsweise im Schadenfall: Innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens ist ein Versicherungswechsel möglich.
Auch bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung steht einem Wechsel des Versicherers nichts im Wege: In diesem Fall muss nicht einmal eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Ein Sonderkündigungsrecht existiert auch dann, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, wenn sich die Klassen ändern oder wenn es Änderungen in den Vertragsbedingungen gibt.
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ZweitwagenversicherungIn diesem Fall verfügt jeder Versicherte über ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Mitteilung gilt.
Worauf ist zu achten?Wichtig beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist es, die Kündigungsfrist einzuhalten und den alten Vertrag nicht eher zu kündigen, bis zu schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt: Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts, die selbstredend anstandslos und vollständig erfolgen sollte. Bevor jedoch überhaupt ein Versicherungswechsel stattfindet, sollte in jedem Fall ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden.
Am einfachsten ist der online durchzuführen. Dabei gilt: je genauer und umfangreicher die Daten in den Online-Vergleichsrechner eingegeben werden, desto zuverlässiger findet der Vergleichsrechner einen optimal passenden Tarif. Im Anschluss an den Vergleich besteht häufig die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung gleich online zu wechseln, was Zeit und Aufwand spart.
Dabei werden die Daten aus dem Vergleich meist gleich in das Online-Antragsformular übernommen, sodass der Online-Versicherungswechsel selbst ganz schnell erledigt ist.
Welcher Schutz ist wichtig?Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung bietet dem Fahrzeughalter keinerlei Schutz gegen die finanziellen Folgen die durch Beschädigungen am eigenen Fahrzeug entstehen. Gegen Schäden am eigenen Auto sichert man sich mit einer Kaskoversicherung ab. Zumeist reicht der Schutz einer Teilkaskoversicherung aus, bei Fahrzeugen, die nicht älter als drei Jahre sind, ist jedoch ein Vollkaskoschutz empfehlenswert. Die Vollkasko umfasst im Übrigen die Leistungen einer Teilkaskoversicherung.
Eine Kaskoversicherung kann optional zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden. Die günstigsten Tarife mit Kaskoschutz kann für die
Autoversicherung im Vergleich gefunden werden. Dabei kann ganz individuell gewählt werden, ob man eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließen möchte.