Infos Private Krankenversicherung
Wer eine der hier vorgestellten Voraussetzungen erfüllt, kann eine
private Krankenversicherung abschließen.
1. Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 48.150 Euro pro Jahr liegt. Das Netto-Einkommen hat dabei keine Bedeutung. 2. Beamter; 3. Personen, die freiberuflich oder hauptberuflich selbstständig sind; 4. Publizisten und Künstler mit Einschränkungen; 5. Studenten, falls ein Elternteil privat versichert ist.
Wer nicht erwerbstätig ist, kann über seinen privat versicherten Ehegatten eine private Krankenversicherung abschließen.
Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist, sollten sich gesetzlich versichern und können ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht kündigen. Mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung gibt es aber die Möglichkeit, die Lücke der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Dazu gehören u. a. Bereiche wie stationäre Krankenhausaufenthalte, Sehhilfen, Zahnersatz und andere.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung: freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl; Chefarztbehandlung im Krankenhaus; vorteilhafte Unterkunft im Krankenhaus im Einbett- oder Zweibettzimmer; keine Beiträge für Arznei- bzw. Heilmittel wie zum Beispiel Massagen; Erstattung für Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillen; Erstattung von Behandlungen durch den Heilpraktiker; teilweise Erstattung von alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren; keine Einschränkung hinsichtlich der gesetzlichen Leistungskataloge; bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßregeln; günstige Prämien; weltweit Versicherungsschutz.
VersicherungsvergleichIm Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Anbietern. Aus diesem Grunde ist es auf jeden Fall zu empfehlen, einen genauen
Versicherungsvergleich durchzuführen, um die richtige Versicherung finden zu können.
BasistarifAufgrund der Gesundheitsreform sollten die privaten Krankenkassen ab dem 01.01.2009 einen Basistarif zur Verfügung stellen. Umfang und Leistungen des Basistarifs sollen sich nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung richten. Ausgeschlossen sind Risikozuschläge und Wartezeiten.
Der Basistarif steht allen Personen zur Verfügung, die sich in einer privaten Krankenversicherung befinden bzw. privat versichert sein könnten, und allen Personen, die momentan nicht krankenversichert sind. Der Versicherer darf eine Aufnahme in den Basistarif nicht verweigern.
Die Prämien des Basistarifs werden auf Grund des Alters und Geschlechts der versicherten Person bestimmt und nicht des Gesundheitszustandes, Vorerkrankungen oder Einkommens. Der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht überschritten werden.
Kündigung: Bei der privaten Krankenversicherung kann man zwischen zwei Formen der Kündigung wählen.
Die reguläre Kündigung: Bei dieser Variante gibt es abhängig von der Versicherungsgesellschaft verschiedene Fristen – zum Ende des Kalender- bzw. des Versicherungsjahres.
Ausserordentliche Kündigung: Hier darf der
Versicherungsnehmer nur bei einer Beitragsanpassung ausüben. Er ist berechtigt, den Vertrag dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen.