Versicherungswechsel Hausratversicherung
In unseren Wohnungen und Häusern finden sich manchmal wahre Schätze: Opas alte Kamera, Tante Liesels ausgestopfter Papagei oder Kinderzeichnungen, die gefühlte hundert Jahre alt sind.
Neben diesen eher ideellen Schätzen horten wir zuhause aber auch jede Menge materieller Schätze – und die gilt es zu schützen. Wie schnell entsteht ein Wasserschaden und ruiniert den Teppich oder lässt das Laminat aufquellen, wie häufig hört man von Einbrüchen, bei denen nicht nur Wertgegenstände entwendet, sondern die Einrichtung kurz und klein geschlagen wird.
Leider sind wir Deutschen ein bequemes Völkchen, zumindest was unsere Versicherungen betrifft: Wir halten treu an alten Verträgen fest, auch wenn sich das in keinem Fall bezahlt macht, weil schön längst neue, günstigere Tarife verfügbar sind. Da hilft nur eines: Den alten Vertrag kündigen und sich einen neuen, günstigeren suchen.
KündigungsfristenWer kündigen will, muss in der Regel Kündigungsfristen einhalten, so auch bei der Hausratsversicherung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Eine fristgerechte Kündigung oder eine Kündigung aus besonderem Anlass.
Fristgerecht kündigt man den Versicherungsvertrag spätestens 3 Monate vor Vertragsende. Übrigens gilt: Wer die Kündigungsfrist stillschweigend vorüberziehen lässt, bindet sich automatisch um ein weiteres Jahr an den Versicherer.
Ein Sonderkündigungsrecht existiert beispielsweise, wenn die Beiträge erhöht werden: Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat nach Ankündigung der Erhöhung. Ebenfalls einen Monat Kündigungsfrist hat man nach Abwicklung eines Schadens.
Mit sofortiger Wirkung kann ein Vertrag aufgehoben bzw. gekündigt werden, wenn zwei Partner mit jeweils einer Hausratversicherung zusammenziehen, wenn ein Umzug ins Ausland stattfindet, im Todesfall oder wenn eine Doppelversicherung vorliegt. In jedem dieser Fälle muss der Grund sofort gemeldet werden.
Online-Recherche und VersicherungswechselBevor die Hausratversicherung endgültig gekündigt wird, sollte zunächst der Markt nach alternativen Angeboten durchleuchtet werden. Hier bietet sich ein Online-Vergleich an, der schnell und einfach mögliche Alternativen aufzeigt.
Ist das Passende dabei, kann die Versicherung direkt online gewechselt werden. Bevor nicht die Bestätigung der neuen Versicherung ins Haus flattert, sollten Sie Ihrer alten Versicherung allerdings nicht kündigen. Die Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen.